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Beherbergungsabgabe der Stadt Flensburg

Liebe Gäste,
der Rat der Stadt Flensburg hat alle Beherbergungsbetriebe verpflichtet, von privaten Übernachtungsgästen eine Beherbergungsabgabe zu erheben.
Die Abgabe beträgt 7,5% des Übernachtungspreises inkl. Umsatzsteuer.

Die Hotels haben die Beherbergungsabgabe ihren privat übernachtenden Gästen in Rechnung zu stellen und die eingenommen Beträge an die Stadt Flensburg abzuführen.

Geschäftsreisende Gäste haben die Möglichkeit, direkt bei Anreise eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen, aus der sich der geschäftliche Anlass ergibt.
Dann wird die Beherbergungsabgabe nicht in Rechnung gestellt.
Die Bescheinigung des Arbeitgebers muss folgende Kriterien erfüllen:

Name des Gastes bzw. der Gäste
Zeitraum der dienstlich veranlassten Reise
Grund der Reise
(Beispiel: "Bei dem Aufenthalt handelt es sich um eine Dienstreise im Auftrag der Firma.")

Sollten Sie eine solche Bescheinigung des Arbeitgebers trotz dienstlich veranlasster Übernachtung nicht vorlegen können, sind wir leider verpflichtet, Ihnen die 7,5%/Person/Nacht Beherbergungsabgabe in Rechnung zu stellen. Sie haben drei Monate die Möglichkeit, sich durch ein formloses Schreiben Ihres Arbeitgebers und Anhang der Rechnung den Betrag von der Stadt Flensburg erstatten zu lassen.

» Arbeitgeberbestätigung herunterladen (PDF) 
» Eigenbestätigung für Selbstständige herunterladen (PDF)
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